„Neue Software? Schön und gut. Aber wir müssen so schnell wie möglich wieder voll einsatzfähig sein.“

„Profitieren Sie von unseren Service-Leistungen. Über den Help-Desk sind wir auf Wunsch 24 Stunden für Sie erreichbar.“

„Immer mehr Zulieferer, immer weiter verstreut … und trotzdem müssen wir flexibler werden und zentral steuern.“

„Mit EC holen Sie sich den Lotsen an Bord. Unsere Software für die optimale Vernetzung aller Standorte und Zulieferer. “

„Wer garantiert uns, dass unsere Investition in IT sich auch wirklich rechnet?“

„Wir von EC empfehlen Ihnen nur, was für Ihr Unternehmen wirklich sinnvoll ist. Denn nur zufriedene Kunden zahlen sich für uns aus.“

„Unser Textilhandel expandiert. Wir brauchen eine IT-Lösung, die mit uns mitwächst.“

„Wir von EC kennen Ihre Branche. Wir haben die Lösung, die passt wie ein Maßanzug, aber so flexibel ist wie ein Sportoutfit.“

„Rohstoffpreise, Lager, Kapazitäten… Wir brauchen mehr Transparenz, damit wir schneller auf Anfragen reagieren können.“

„Wir von EC haben Stahl im Blut. Und die richtige Lösung, damit Sie in Zukunft öfter Erste sind.“

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Systemhaus Solutions

1. Vertragliche Grundlagen

1.1 Vertragsparteien
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge der Firma EC Elkouby & Comp. Consulting im folgenden „ec“ genannt und ihren Vertragspartner, im folgenden „Kunden“ genannt, für die Lieferung von Software, Dienstleistungen und/oder Waren.

1.2 Geltungsbereich

1.2.1 Die folgenden Bestimmungen gelten allgemein für sämtliche zwischen ec und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über den Kauf von Software, Dienstleistungen und/oder Waren.

1.2.2 Die Anzahl und die Bezeichnung der einzelnen Liefergegenstände, die Höhe der zu zahlenden Vergütung zuzüglich einmaliger Nebenkosten sowie sonstige gesonderte vertragliche Vereinbarungen ergeben sich aus dem/der jeweiligen Angebot/Auftragsbestätigung/Lieferschein/Rechnung/Preisliste.

1.2.3 Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Kunde erkennt diese Bedingungen bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn in seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechende Klauseln enthalten sind. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für ec unverbindlich, auch wenn ec diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

12.4 Sämtliche Angebote von ec sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch ec. Unsere Muster und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und verstehen sich stets ausschließlich Transportdauer. Es gilt als vereinbart, dass individuell für den Kunden bestellte Software und/oder Waren von jeglichem Rückgaberecht ausgenommen sind.

1.3 Ausfuhrbestimmungen
Der Vertrag steht unter der Bedingung, dass die Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA befolgt werden. Ist eine Lieferung nicht im Einklang mit diesen Exportbestimmungen zu leisten, so entfällt die Lieferverpflichtung von ec.

1.4 Sämtliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen von ec entsprechen reinen Dienstleistungen, Werksverträge sind grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Inhalt der Leistung

2.1 Nutzungsumfang

2.1.1 Die Software wird dem Anwender mittels eines Datenträgers überlassen.

2.1.2 An der Software bestehen Schutzrechte von ec und/oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat ec entsprechende Nutzungs- und Vertriebsrechte. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche Recht, die von ec bzw. von einem durch ec autorisierten Vertriebspartner gekaufte Software nebst Dokumentationsunterlagen selbst zu nutzen.

2.1.3 Alle Installationen dürfen nur für eigene Zwecke des Kunden genutzt werden. Datenbanken dürfen nur für eigene Zwecke angelegt werden.

2.1.4 Die Nutzungsberechtigung steht unter dem Vorbe halt vollständiger Kaufpreiszahlung.

2.1.5 Der konkrete Nutzungsumfang kann dabei eine Netzwerklizenz (concurrent license) oder eine Arbeitsplatzlizenz (named license). Das Nähere ergibt sich aus dem Lieferschein oder der Auftragsbestätigung. Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Modifizierung, Vervielfältigung, Dekompilierung, Weitergabe an Dritte oder ein Re-Engineering ist nicht gestattet. Dem Anwender ist es untersagt, aus der Software die Quellcodeprogramme zu dekompilieren oder ähnliches. Näheres regelt Ziffer 3.2, sowie die auf der Software enthaltenen Lizenzbestimmungen, die ec gerne auch in Papierform zur Verfügung stellt.

2.2 Vergütungs- und Zahlungsbestimmungen

2.2.1 Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Sitz bzw. Lager von ec. Sie sind mit Rechnungsstellung fällig. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Auch eine Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung berechtigt nicht zum Abzug etwaiger Beträge.

2.2.2 Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gem. $ 288 BGB.

2.2.3 Gegen Ansprüche von ec kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

2.2.4 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus früheren oder anderen Geschäften ist ausgeschlossen.

3. Sicherung der Leistung

3.1 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1.1 Datensicherung
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet – gleich ob aufgrund von Fehlern der Software, Bedienungsfehlern oder Pflichtverletzungen von ec im Rahmen des Pflegevertrages. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, eine regelmäßige Datensicherung, vollumfängliche Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse. Der Kunde wird insbesondere überprüfen, ob die Dateneingabe und /oder Übernahme von Daten aus anderen Systemen durch ihn fehlerfrei erfolgt ist, so dass die Ergebnisse der Datenverarbeitung nicht durch eine fehlerhafte Dateneingabe und/oder Übernahem von Daten aus anderen Systemen beeinflusst werden.

3.1.2 Ausfuhrgenehmigung
Der Kunde verpflichtet sich, etwaig erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nach den Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland oder dem jeweiligen Einfuhrland zu erhalten.

3.1.3 Aktualisierung und Archivierung
Der Kunde hält die ihm übergebenen Dokumentationsunterlagen sowie schriftlich oder fernmündlich mitgeteilte Änderungen oder sonstige vertragliche Leistungen betreffende Mitteilungen auf dem neuesten Stand und archiviert sie.
Sicherung des Produktes

3.1.4 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie etwaige Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.

3.1.5 Abwehr von Angriffen
ec wird auf eigene Kosten Ansprüche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten auf Grund der Lieferung und Leistung von ec gegen den Kunden erheben. Der Kunde darf von sich aus solche Ansprüche nicht anerkennen. Er ermächtigt ec die Auseinandersetzung mit Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu übernehmen. ec hält den Kunden von Forderungen frei, soweit die Forderungen nicht auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand beruhen.
Der Kunde verpflichtet sich, ec auf Kosten von ec bei der Verfolgung der Rechte von ec beizustehen und Angriffe gegen gewerbliche Schutzrechte von ec zu verteidigen.

3.1.6 Informationspflichten
Der Kunde unterrichtet ec unverzüglich, schriftlich und umfassend, soweit Dritte Ansprüche wegen der Lieferung und Leistung von ec erheben.
Der Kunden verpflichtet sich, unverzüglich, schriftlich und umfassend ec von Fehlern der ec-Software zu unterrichten.

3.2 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz.

3.2.1 Der Kunde darf die gelieferte Software nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher Software auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.

3.2.2 Darüber hinaus kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Auf jeder so angefertigten Kopie ist der entsprechende Copyright-Vermerk deutlich sichtbar unter Angabe des Herstellers anzubringen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.

3.2.3 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Softwarecodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren etwaiger Zusatzunterlagen zählen, darf der Kunde nicht anfertigen.

3.2.4 Der Kunde darf die Software auf jeder von der Software unterstützten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware bei einer Arbeitsplatzlizenz, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Eine Arbeitsplatzlizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung der Software an einem Arbeitsplatz. Soweit der Kunde eine Netzwerklizenz erworben hat, ist ein zeitgleicher Zugriff von Nutzern nur in Höhe der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Netzwerklizenz berechtigt den Kunden, von mehreren Arbeitsplätzen zeitgleich auf die Software zuzugreifen.

3.2.5 Der Kunde darf die Software einschließlich des Dokumentationsmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden und der Hersteller der Software erklärt sich zur Lizenzübertragung bereit. Eine Leihe oder Leasing ist nicht gestattet. Im Falle der Weitergabe im Rahmen von Veräußerung oder Verschenken muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche Softwarekopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Sicherungskopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Software. Er hat die Programme auf seiner Hardware vollständig zu löschen. Von der Weitergabe hat er ec unverzüglich schriftlich unter Angabe des neuen Nutzers zu unterrichten.

3.2.6 Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Softwarenutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit trägt der Kunde die Beweislast.

3.3 Eigentumsvorbehalt

3.3.1 ec behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus diesem sowie anderen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen vor.

3.3.2 Im Falle des Zahlungsverzuges kann ec die Herausgabe der Softwareprogramme für die der Eigentumsvorbehalt besteht, binnen angemessener Frist verlangen, über die Kaufgegenstände anderweitig verfügen und nach Zahlung den Kunden in angemessener Frist neu beliefern.

3.3.3 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder in sonstiger Weise ein Recht an den Kaufgegenständen bzw. Teilen davon beanspruchen, ist der Kunde verpflichtet, ec unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.

3.4 Gewährleistung

3.4.1 Der Kunde wird die gelieferten Vertragsgegenstände innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung untersuchen. Bei der Überlassung von Software erstreckt sich die Untersuchungspflicht speziell auf die Vollständigkeit der gelieferten Datenträger und Dokumentationen sowie die Funktionsfähigkeit grundlegender Softwarefunktionen.

3.4.2 Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen ec innerhalb weiterer acht Werktage schriftlich gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten.

3.4.3 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbarsind müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen (Ziffer 3.4.2) gerügt werden.

3.4.4 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichten gelten die gelieferten Vertragsgegenstände in Ansehnung des betreffenden Mangels als genehmigt.

3.4.5 Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Software und/oder Ware.

3.4.6 Es steht im Ermessen von ec fehlerhafte Software nachzubessern oder auszutauschen. Gelingt ec die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch nach einer weiteren, vom Kunden angemessen gesetzten Nachfrist fehl oder verzichtet ec schriftlich auf eine Nachbesserung, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Er ist namentlich berechtigt, den jeweiligen Kaufpreis zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten oder Nacherfüllung u verlangen (§ 437 BGB).

3.4.7 ec ist berechtigt, einen eventuellen Fehler zu umgehen, wenn der Fehler selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Laufzeit oder das Antwortzeitverhalten der Software nicht erheblich leidet.

3.4.8 ec ist nicht mehr zur Gewährleistung verpflichtet, wenn an der vertragsgegenständlichen Software ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von ec Änderungen vorgenommen wurden. Der Kunde ist aber berechtigt, darzulegen und nachzuweisen, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analyse wie Behebung des Fehlers nicht wesentlich erschweren.

3.4.9 Der Kunde wird ec bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen, auf Wunsch von ec Hilfsinformationen erstellen bzw. ausdrucken sowie durch Gewährung eventueller weiterer Informationen die Fehleranalyse und Behebungsarbeiten unterstützen sowie Einsicht in die Unterlagen, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben, unverzüglich zu gewähren.

3.5 Haftung

3.5.1 ec haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund –

  • soweit die Schadensursache auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,
  • soweit leichte Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) vorliegt,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ec oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ec beruhen oder
  • für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und arglistiger Täuschung

3.5.2 Im Falle einer Haftung von ec aufgrund von leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

3.5.3 Darüber hinaus wird die Haftung von ec für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

3.5.4 In allen übrigen Fällen ist die Haftung von ec – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von ec. Soweit Programme, die ec herstellt oder lizensiert, Fehler aufweisen, die nach dem Stand der Technik zur Zeit des Vertragsabschlusses unvermeidbar waren und ec in geeigneter Weise nachweisen kann, entfallen alle Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung.

3.6 Abtretung
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedürfen der schriftlichen vorherigen Zustimmung von ec. ec ihrerseits ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf andere zu übertragen. ec übernimmt im Falle der Übertragung ihrer Rechte oder Pflichten auf Dritte dem Kunden gegenüber die Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten.

3.7 Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, Informationen, die im Rahmen der Vertragsbeziehungen durch ec mitgeteilt wurden, vertraulich zu behandeln und Dritte, soweit diese unvermeidlich diese Informationen erhalten, ebenfalls auf die Geheimhaltung zu verpflichten.

4. Vertragsdurchführung

4.1 Umfang
Der Beginn des Vertrages, Lieferzeiten und Lieferumfang ergeben sich aus den jeweiligen Auftragsbestätigungen/Lieferscheinen.

4.2 Fristen
Die Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche in der jeweiligen Auftragsbestätigung / dem jeweiligen Lieferschein ausdrücklich vermerkt sind.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Schriftlichkeit
Alle Erklärungen, Anzeigen, Zustimmungen oder Ähnliches, die zwischen ec und dem Kunden Rechtswirkungen hervorrufen sollen, bedürfen der Schriftform, oder, falls mündlich abgegeben, der schriftlichen Bestätigung. Eine Erklärung per Fax / E-Mail erfüllt die Schriftformerfordernis.

5.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder vollständig unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit oder Durchführung der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine Bestimmung vereinbaren, die der/den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle von Lücken dieses Vertrages mit der entsprechenden Maßgabe, dass die Parteien eine Vorschrift aufnehmen werden, die sie unter Berücksichtigung des wirtschaftlich Gewollten vernünftigerweise aufgenommen hätten, hätten sie die Lücke bei Vertragsschluss bedacht.

5.3 Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit dieses auf andere Rechtsordnungen verweist, ist diese Verweisung ausgeschlossen. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

5.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Meerbusch. Der Gerichtsstand ist Neuss. ec ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.